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Gewässerausbau

Der Gewässerausbau nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz bedarf der Planfeststellung.

Erleichterungen bei der Antragstellung bestehen für den Fall, dass nach dem Gesetz über die  Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht; Anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann dann eine Plangenehmigung erteilt werden. Die Entscheidung über die Art des Verfahrens trifft die Untere Wasserbehörde nach Antragstellung.

Gewässer werden ausgebaut, um einst künstlich begradigte oder verrohrte Gewässer wieder zu renaturieren und somit ihren ökologischen und chemischen Zustand zu verbessern und dadurch letztlich einen Mehrwert für die Umwelt und den Menschen zu schaffen.

Gewässerausbauten oder Verlegungen können aber beispielsweise auch im Zuge der innerstädtischen Verdichtung stattfinden, um mehr Nutzflächen für die Bebauung zu gewinnen. Als Gewässerausbau werden auch kleinere Maßnahmen wie Grabenverrohrungen bzw. Grabenverlegungen oder die Veränderung eines Gewässerufers gewertet. 

Für alle Maßnahmen gilt die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Im Wesentlichen fordert diese ein Verschlechterungsverbot und ein Verbesserungsgebot. Die Prüfung erfolgt seitens der Unteren Wasserbehörde im Antragsverfahren. 

Weitere Informationen zur Antragsgestaltung finden Sie hier:

Info zur Antragstellung Gewässerausbau

Ansprechpartner/in Kreis Ostholstein