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Schwalben sind wichtig und stehen unter Schutz
Die untere Naturschutzbehörde gibt Tipps zum Schwalbenschutz

Eutin. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Doch die quirligen Gesellen der Luft erfreuen uns jedes Jahr aufs Neue. Im Frühjahr nehmen die Schwalben den weiten Weg aus Afrika zurück zu uns in den Norden. Als sogenannte Kulturfolger suchen die Mehl- und Rauchschwalben zumeist die unmittelbare Nachbarschaft zu uns Menschen. Sie bauen ihre Nester aus feuchtem Lehm oder Ton, vermischt mit Speichel, an Gebäuden, in Ställen, Unterständen und anderen geeigneten Nischen. Ein Schwalbennest zu bauen, ist für die eleganten Flieger, die nicht gut zu Fuß sind, eine kleinteilige und vor allem aufwändige Angelegenheit, weshalb sie vorhandene Nester wiederbenutzen. 

„Die Veränderung unserer Orte und Landschaft macht es den Schwalben zunehmend schwerer, Nistmöglichkeiten und geeignetes Baumaterial zu finden“, erklärt Joachim Siebrecht, Fachdienstleiter Natur und Umwelt des Kreises Ostholstein.

Früher galten Schwalben als Glücksbringer, da sie unzählige Insekten im schnellen Flug aus der Luft schnappen und das Risiko von Krankheitsübertragungen auf Menschen und Tiere verringern.

Aber nicht jeder Hausbesitzer ist erfreut, wenn Schwalben ihre Nester an seinem Gebäude ankleben, entweder aus optischen oder aus hygienischen Gründen. Dann werden häufig vorbeugend Vergrämungsmaßnahmen ergriffen, wie das Anbringen von Netzen, Drähten oder Flatterbänder. Teilweise werden die Nester sogar beseitigt, manchmal auch während der Brut. „Jährlich erhalten wir als Untere Naturschutzbehörde zahlreiche Anrufe, in denen uns das Zerstören von Schwalbennestern oder das tödliche Verfangen von Schwalben in den Netzen angezeigt wird“, berichtet Elke Bögelsack, Fachgebietsleiterin Natur und Boden. Was früher selbstverständlich war: Mit den Schwalben Wand an Wand zu leben, sei heute häufig nicht erwünscht, es wird „vertrieben“ und „abgewehrt“. So schwinden mit den Nistmöglichkeiten auch die spannend zu beobachtenden Luftakrobaten mehr und mehr. Unsere Städte und Dörfer verarmen an ihren typischen Tierarten.

In vielen Fällen lassen sich die Beeinträchtigungen, insbesondere durch die Verkotung mit einfachen Maßnahmen verhindern oder mildern, wie z.B. durch kleine Brettchen, die unter die Nester an die Wand angebracht werden.

Die untere Naturschutzbehörde gibt auf Anfrage gerne Tipps zu wirksamen Maßnahmen, damit nicht gegen das Gesetz verstoßen wird. „Mehl- und Rauchschwalben sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.“ gibt Bögelsack zu bedenken.

Ansprechpartnerinnen bei der unteren Naturschutzbehörde in Ostholstein sind südlichen Teil des Kreises Frau Jorinde Klammer (j.klammer@kreis-oh.de) und für den nördlichen Frau Alexandra Prinz (a.prinz@kreis-oh.de).

Hintergrund:

Drei Schwalbenarten gibt es in Schleswig-Holstein: Alle Schwalben sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Arten. Dieser Schutz nicht nur für die Vögel, sondern auch für ihre Gelege und Brutstätten. Das bedeutet, sie dürfen weder gestört, gefangen, getötet oder ihre Quartiere zerstört werden. Verstöße gegen diesen gesetzlichen Schutz können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,-€ geahndet werden. Schwalben sind sehr standorttreu und besiedeln ihre alten Brutstätten im folgenden Jahr gerne erneut, so dass eine Beseitigung der Schwalbennester auch nach der Brut verboten ist und einer Genehmigung bedarf. Diese wird in besonderen Fällen erteilt. In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek die zuständige Behörde.

Autor: Der Pressesprecher, 20.05.2022 
Quelle: Kreis Ostholstein