Baumschutz in Ostholstein
Grundsätzlich gilt:
- Eingriffe in geschützte Baumbestände sind genehmigungspflichtig
- Die Genehmigung ist vom Verursacher zu beantragen.
- Eine Genehmigung kann nicht erteilt werden, wenn der Eingriff vermeidbar ist.
- Der Eingriff hat so gering wie möglich zu sein (Eingriffsminimierung).
- Die Fällung von Bäumen bedingt meistens eine Ersatzpflanzung.