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Elektro-Altgeräte

Gehen im Privathaushalt Elektrogeräte kaputt oder sollen durch neue ersetzt werden, müssen bei der Entsorgung der Altgeräte abfallrechtliche Vorschriften beachtet werden. Viele der Geräte enthalten gefährliche Stoffe und gelten dann als gefährliche Abfälle. Kühlschränke enthalten beispielsweise Kühlmittel, die bei unsachgemäßer Lagerung die Umwelt erheblich gefährden können. Für diese Geräte ist eine ordnungsgemäße Entsorgung daher besonders wichtig.

Grundsätzlich sind alle Abfälle aus Privathaushalten in Ostholstein dem Zweckverband Ostholstein zu überlassen. Dieser bietet eine Abholung für Großgeräte  auf Anfrage oder die Möglichkeit der kostenfreien Abgabe auf den Recyclinghöfen in Neuratjensdorf, Neustadt und Bad Schwartau an.

Auch der Handel ist verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Diese Verpflichtung trifft vor allem große Märkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m². Bei gleichzeitigem Erwerb eines neuen Gerätes müssen in diesen Märkten gleichartige Altgeräte angenommen werden - unabhängig von der Größe des Geräts und der Frage, ob es auch dort gekauft worden ist. Kleingeräte bis zu einer Größe von 25 cm können auch unabhängig von dem Erwerb eines Neugeräts in diesen größeren Märkten kostenlos abgegeben werden. Kleinere Verkaufsstellen können den gleichen Service freiwillig anbieten, sind aber nicht verpflichtet.

Eine weitere Möglichkeit der ordnungsgemäßen Entsorgung bieten die Annahmestellen der Sozial-rehabilitativen Dienstleistungen - Die Ostholsteiner gGmbH in Oldenburg (Göhler Straße 39-41) und in Eutin (Siemensstraße 2).

Informationen zur Rücknahme von Batterien erhalten Sie über den aufgeführten externen Link.