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Landschaftsschutzgebiete

Das Landschaftsschutzgebiet nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz ist ein Umsetzungsinstrument, das für eine großräumige Sicherung von Natur und Landschaft besonders geeignet ist. Die Gebiete werden durch die Kreise und kreisfreien Städte durch Verordnung ausgewiesen.

Die Schutzintensität eines Landschaftsschutzgebietes ist im Vergleich zu einem Naturschutzgebiet geringer. In der Regel liegt der Schwerpunkt auf der Bewahrung des Landschaftsbildes und der Sicherstellung der Erholungsfunktion. Es können aber auch Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung des Naturhaushaltes durch die Naturschutzbehörden verordnet werden. So können Landschaftsschutzgebiete im Zusammenhang mit dem Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem wichtige Funktionen wahrnehmen. Sie können das Verbundsystem stützen, ergänzen und auspuffern.

Darüber hiaus können sie je nach Erfordernis auf der Grundlage der landschaftlichen Situation folgende Funktionen und Aufgaben erfüllen

  • historische und Traditionelle Kulturlandschaften erhalten,
  • Charakteristische Ausschnitte von Kulturlandschaften und besondere geologische und geomorphologische Landschaftsformen sichern,
  • Landschaften oder Landschaftsteile mit besonderer Eigenart und Strukturvielfalt bewahren,
  • Räume, die eine Gliederungsfunktion zwischen Siedlungsbereichen übernehmen sowie innerstädtische oder stadtnahe Freiflächen, die das Orts- und Landschaftsbild prägen, sichern und entwickeln.

Landschaftsschutzgebiete in Ostholstein

bestehend:

Landschaftsschutzgebiete im Kartenportal

  • Bungsberg mit Vorland

Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen, 2. Änderung von 2018