Inhalt

Knickpflege auf einen Blick

  • Den Knick regelmäßig etwa alle 10 bis 15 Jahre "Auf-den-Stock-setzen".
  • Gehölze eine Hand breit über dem Boden oder dicht über dem Stockausschlag abschneiden.
  • Baumstubben und Wall beim Einsatz von Großgeräten schonen.
  • Überhälter in 30 bis 50 Meter Abstand stehen lassen.
  • Knickpflegemaßnahmen nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vom 01. Oktober bis 28. Februar durchführen (Brutvogelschutz).
  • Schnittholz vom Knickwall entfernen.
  • Ausbessern (Aufsetzen) des Knickwalles nach dem Knicken, wo immer möglich.
  • Abschnittsweise Knicken, kein großräumiger "Kahlschlag".
  • Keine Bearbeitung mit dem Schlegler, das heißt keine Umwandlung der Knicks in einfache Hecken.
  • Keine Ablagerungen (Feldsteine) auf dem Knick.
  • Bei Weidennutzung der angrenzenden Flächen den Knick in 1 m Abstand einzäunen.
  • Möglichst 2 bis 4 m breite Saumstreifen anlegen und diese alle 3 bis 5 Jahre mähen.