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Häufig gestellte Fragen zur Knickpflege in Ostholstein

Gilt der Knickschutz auch innerhalb der Ortschaften?

Ja, es sei denn, es handelt sich um gärtnerisch angelegte Knicks.  Ob Ihr Knick ein richtiger Knick im Sinne des Gesetztes ist, läßt sich anhand historischer Karten nachvollziehen. Im Zweifelsfall kann dieses in der Naturschutzbehörde überprüft werden

Wann darf ich einen Knick auf den Stock setzten?

Erlaubt ist es in der Zeit vom 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des folgenden Jahres. Diese Frist wurde vor allem festgelegt, um unnötige Störungen der Tierwelt zu vermeiden.

Was ist beim "Knicken" zu beachten?

Die Knickgehölze sollten eine Handbreit über dem Boden oder so dicht wie möglich am Stockausschlag-Stubben glatt abgeschnitten werden. In einem Abstand von 20-50 m sollten einzelne Bäume als "Überhälter" stehen gelassen werden.

Was soll ich mit dem anfallenden Buschwerk machen?

Das Buschwerk sollte möglichst schnell entfernt werden, da sich Vögel und Kleintiere einnisten können. Nicht erlaubt wäre es, dass Buschwerk auf dem Knick ab- oder zwischenzulagern, da ein Neuaustrieb behindert wird. Auch im geschredderten Zustand darf das Material nicht auf dem Knick verteilt werden, da durch die Nährstoffanreicherung knicktypischer Unterwuchs verdrängt und starkwüchsige Pflanzen wie z.B. die Brennessel optimale Wachstumsbedingungen haben. Grundsätzlich gilt das Gebot der Verwertung (schreddern, kompostieren etc.).

Wenn ich meinen Knick bepflanzen will - welche Gehölze kann ich verwenden?

Es dürfen nur heimische und standortgerechte Gehölze verwendet werden. Dazu gehören folgende:

  • Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Bluthartriegel (Cornus sanguinea)
  • Eberesche (Sorbus aucuparia)*
  • Faulbaum (Frangula alnus)*
  • Feldahorn (Acer campestre)*
  • Filzrose (Rosa tomentosa)
  • Grauweide (Salix cinerea)*
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Hasel (Corylus avellana)
  • Hundsrose (Rosa canina)
  • Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
  • Ohrweide (Salix aurita)*
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Schlehdorn (Prunus spinosa)
  • Schneeball (Viburnum opulus)
  • Stieleiche (Quercus robur)
  • Schwarzerle (Alnus glutinosa)*
  • Vogelkirsche (Prunus avium)
  • Weißdorn (Crataegus spec.)*
  • Wildapfel (Malus sylvestris)
  • Wildbirne (Pyrus pyraster)
  • Zitterpappel (Populus tremula)

Bei sehr feuchten Standorten sollten nur die mit einem * gekennzeichneten Gehölze verwendet werden.

Was verstehe ich unter einer halboffenen Weidelandschaft?

Das Konzept der "halboffenen Weidelandschaft" lässt sich aus bestimmten traditionellen Wirtschaftsformen (Waldweide, Hudeviehhaltung) ableiten. Es handelt sich hier um besonders großflächige Beweidungen unterschiedlichster Landschaftselemente "ohne Zäune".
Erfahrungen insbesondere aus den Niederlanden und England machen deutlich, dass die Schaffung halboffener Weidelandschaften eine erfolgversprechende
Strategie des Naturschutzes zum langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa bilden kann. Es wird zudem deutlich, dass solche Beweidungssysteme auch geeignet sind, einer extensiven und damit naturverträglichen Grünlandnutzung in Deutschland neue Perspektiven zu öffnen.