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Ökokonto

Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Mit Hilfe des Ökokontos werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen, dokumentiert und verwaltet, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden können.

Nach § 16 Abs. 1 BNatSchG kann man vor der Durchführung von Maßnahmen von der zuständigen Behörde eine Anrechnung als Ersatzmaßnahme bei zukünftigen Eingriffen verlangen, wenn diese ohne öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Förderung durchführt und wenn von ihnen dauerhaft günstige Wirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen.

Jede juristische oder natürliche Person kann schriftlich einen Antrag zur Aufnahme von Maßnahmen in ein Ökokonto stellen. Die untere Naturschutzbehörde prüft den Antrag und erstellt einen Anerkennungsbescheid. Nach Umsetzung der Maßnahmen, erfolgt die Einbuchung und die Führung als Ökokonto.