Inhalt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren / dessen Gebiet die Zweit- / Nebenwohnung liegt.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren / dessen Gebiet die Zweit- / Nebenwohnung liegt.