Inhalt
Die Erteilung einer Genehmigung (Bescheid) oder Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Auskunft über die genaue Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Stelle.
Die Erteilung einer Genehmigung (Bescheid) oder Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Auskunft über die genaue Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Stelle.