Inhalt
- Als Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug),
- als Nichteigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers; dies erspart die Anhörungspflicht des Eigentümers,
- Flurkartenauszug oder Lagekarte,
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück,
- postalische Anschrift (bei Neubauten kann diese in der örtlichen Ordungsbehörde - Ordnungsamt - oder gegebenenfalls dem Bürgerbüro erfragt beziehungsweise beantragt werden).