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Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, ausnahmsweise unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein. |
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