Beteiligung bei der Erstellung eines regionalen Raumordnungsplans
Urheber
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Regionalplan neu erstellt oder geändert wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meinung einzubringen. Als Bürgerin oder Bürger können Sie Anregungen und Bedenken äußern. Unternehmen haben die Möglichkeit, wirtschaftliche Interessen oder Standortfragen einzubringen. Behörden und öffentliche Stellen werden bei Betroffenheit zur Stellungnahme aufgefordert.
Verfahrensablauf
- Sobald der geplante Regionalplan öffentlich bekannt gemacht wird, können Sie sich dazu äußern oder eine Stellungnahme abgeben.
- Ihre Stellungnahme soll vorzugsweise online erfolgen. Weitere Möglichkeiten zur Abgabe - zum Beispiel schriftlich, vor Ort bei der zuständigen Behörde oder während einer öffentlichen Veranstaltung - entnehmen Sie der Bekanntmachung.
- Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle informiert und zur Abgabe einer Online-Stellungnahme aufgefordert.
- Nach Ablauf der Frist werden alle eingegangenen Stellungnahmen von der zuständigen Behörde geprüft. Dabei werden private und öffentliche Interessen berücksichtigt. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen anschließend mitgeteilt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Der Beteiligungszeitraum wird mit der Bekanntmachung des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:
-
Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen. Dazu gehören beispielsweise eine Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes, ein Verkehrsplan und eine Karte der Umweltschutzgebiete.
-
Textlichen Festsetzungen mit Angaben zu den Entwicklungszielen, Leitlinien und möglichen Regelungen für die Siedlungsentwicklung, Infrastruktur, den Umweltschutz und die Regionalplanung.
-
Begründung, in der die Hintergründe, Ziele und Konzepte erläutert werden.
-
Anhängen und Gutachten, die weitere relevante Informationen und Analysen enthalten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein