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Gendergerechte Sprache

Es darf gegendert werden .....

"Wer die öffentlichen Zustände ändern will, muss bei der Sprache anfangen"  (Konfuzius) 


Sprache ist kein Naturphänomen. Sie ist historisch-gesellschaftlich gewachsen und daher auch kritisier- und gestaltbar. Kommunizieren, Fühlen, Denken- Sprache ist das wichtigste Ausdrucksmittel in unserer Gesellschaft. Sie vermittelt Normen und Werte. Sprache formt Realitäten. Sie ist daher ein wichtiges Instrument zur Bewältigung von sozialen Ungleichheiten und Diskriminierungen.  Die Verwendung beider Geschlechter (männlich und weiblich) ist gesetzliche Pflicht (Artikel 3, Absatz 3, GG). Dies ist die Verpflichtung zur Gleichbehandlung von Frauen im staatlichen Sprachhandeln. Daraus geht hervor, dass die männliche Form einer Bezeichnugn nicht als Oberbegriff angesehen werden, der die weibliche und männliche Form einschließt. Seit 40 Jahren gibt es somit kein generisches Maskulinum.  Gendern, also die Erweiterung um die dritte Option "divers", ist verfassungsrechtlich unproblematisch, solange klar und eindeutig formuliert wird und somit dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes Rechnung getragen wird.  Bei der Konzeption von Texten gilt es zu beachten, dass der Text Frauen und Männern gleichermaßen gerecht werden muss. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, dies zu erreichen:

Paarfomen:
Nennung beider Geschlechtsformen
Bürgerinnen und Bürger oder Bürgerinnen/Bürger Geschlechtsneutrale und geschlechtsabstrakte

Ausdrücke:
Verwendung neutraler Begriffe und Personenwörter wie z.B. Leitung, Stimmberechtigte

Umformulierungen:
z.B. "Der Bürger erwartet eine schnelle Antwort von den Behörden" wird zu "Wer an die Behörden eine Anfrage richtet, erwartet eine schnelle Auskunft". Oder anstelle "Rat des Fachmannes" ist treffender "fachkundiger Rat".

Anwendung eines Gendersymbols
geschlechtersensible Formulierungen durch Verwendung eines Zeichens gibt die Möglichkeit, allen Geschlechtern und Identitäten Respekt zu zeigen. Nach dem Wortstamm wird ein Doppelpukt oder Sternchen eingefügt und die weibliche Version angehängt.
z.B. Mitarbeiter:innen, Kolleg:innen, Bürger:innen

Mehr dazu auch unter: 

Genderleicht und Bildermächtig

Sprachnudel

Jede vorgestellte Möglichkeit geschlechtergerechten Formulierens hat ihre Vor- und Nachteile und ihren spezifischen Anwendungsbereich. Schauen Sie, was zu Ihnen und der Situation passt. Als moderne Kreisverwaltung und Institution mit Vorbildcharakter mit der gesetzlichen Aufgabe, die gesamte Gesellschaft abzubilden, darf bei uns gegendert werden. Das heißt alle oben vorgestellten Sprachformen dürfen verwendet werden. Damit dies einheitlich geschiet, gilt bei uns seit Oktober 2020 der Leitfaden geschlechtergerechte Sprache zur Orientierung.
Hier finden Mitarbeitende, welche geschlechtersensibel schreiben möchten, Tipps zu neutralen Alternativen und der Anwendung des Gendersymbols. Wir als Kreisverwaltung haben uns für den Doppelpunkt entschieden, da dieser auch von beeinträchtigten Personen unterstützt wird, von deren Übersetzungsprogrammen gelesen werden kann und mit unserem Internettool harmoniert.  Wenn Fragen und Hilfestellungen gewünscht sind, können sich Mitarbeitende gerne an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Die sprachliche Einbindung diverser Identitäten ist für uns alle ein neues Feld und wir sind als Kreisverwaltung bemüht, gute Lösungen zu finden.