Zahnärztlicher Dienst
Allgemeine Informationen
Der Zahnärztliche Dienst hat folgende Aufgaben:
- Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen,
- Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen,
- Beratungen zur Mundgesundheit für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Einrichtungen sowie Multiplikatorenschulungen (Lehrpersonal, Erzieherinnen u. Erzieher, Eltern, Pflegepersonal) und
- Erstellen von Gutachten für Behörden und Institutionen.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Rechtsgrundlage
- § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung,
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
- § 27 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- § 2 Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben (SchulÄAufgV SH).
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.
Unterstützende Institutionen
Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.
zugehörige links siehe unter der Rubrik "Was sollte ich noch wissen"