Wohnraumförderung: Mietwohnungen
Leistungsbeschreibung
Bauherren für den Neubau, die Sanierung und die Modernisierung von Mietwohnungen können staatliche Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten. Im Mietwohnungsbauprogramm können z. B. Altenwohnungen oder Wohngruppen beziehungsweise Wohngemeinschaften für Senioren gefördert werden.
Voraussetzungen:
- Die geförderte Neubauwohnung unterliegt 20 oder 35 Jahre lang Miet- und Belegungsbindungen und zwar zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Gesamtkosten des Bauvorhabens werden auf ihre Angemessenheit geprüft.
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE-SH) ist vor Antragstellung zu beteiligen. Sie führt eine beratende Prüfung der Plan- und Ausführungsunterlagen durch.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz - SHWoFG).