Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Zusatzinformation
Bus und Bahn -
Öffentlicher-Personen-Nahverkehr
(ÖPNV) und Schülerbeförderung
Öffentlicher-Personen-Nahverkehr
Buslinienverkehr
Zurzeit wird der Buslinienverkehr im Kreis Ostholstein von folgenden Unternehmen durchgeführt:
Autokraft GmbH
Tel.: +49 4561 51110
Internet: www.autokraft.de
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Tel.: +49 431 7058-0
Internet: www.vkp.de
Stadtverkehr Lübeck mbH
Tel.: +49 451 888-2002
Internet: www.sv-luebeck.de
Unternehmensübergreifende Fahrplanauskünfte erhalten Sie unter www.nah.sh.
Ergänzender Linienverkehr
Die ALFA-Busse (AnrufLinienFAhrten) fahren im Linienverkehr nach einem festen Fahrplan und Linienverlauf – aber nur dann, wenn sie vorher telefonisch bestellt wurden. Weitere Auskünfte dazu gibt es in den Fahrplanheften, den Fahrplanaushängen an den Haltestellen, im Internet und bei den Servicerufnummern der jeweiligen Unternehmen (Kontaktdaten siehe Buslinienverkehr).
ÖPNV-Berichte nach EU-VO 1370
Hintergrundinformationen
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig. Mehr
Pendler-Portal
Ergänzend zum ÖPNV beteiligt sich der Kreis Ostholstein am Pendler-Portal, das landesweit als ein Baustein für einen umfassenden Mobilitätsservice etabliert wurde.
Das Online-Portal dient der Vermittlung von Fahrgemeinschaften unter Einbeziehung von Bus- und Bahnangeboten.
Allgemeine Informationen
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.
Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die NAH.SH GmbH, die vom Land Schleswig-Holstein mit der Aufgabe der Organisation des ÖPNV im Land beauftragt wurde.
Rechtsgrundlage
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum ÖPNV in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
Teaser
Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Kreise / kreisfreien Städte und die Verkehrsservicegesellschaft mbH zuständig.