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Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Allgemeine Informationen
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.
Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:
- § 63 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 67 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 69 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
- § 68 LBO - Genehmigungsfreistellung.
Rechtsgrundlage
Teaser
Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.