Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff): Erlaubnis zum Erwerb, Umgang oder zur Beförderung (für nicht gewerbliche Zwecke)
Öffnungszeiten der Jagd- und Waffenbehörde:
Montags bis Freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Nachmittags nur nach Vereinbarung
Montags bis Freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Nachmittags nur nach Vereinbarung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff) für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.
Diese kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.