Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Änderung von Eintragungen
Allgemeine Informationen
Änderungen von Unternehmensdaten, wie zum Beispiel die Adresse oder Rechtsform, müssen Sie unverzüglich der für Sie zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden. Die Änderungen werden umgehend in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis aufgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Änderung von Eintragungen (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Anträge / Formulare
Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Teaser
Änderungen von Unternehmensdaten (Z. B. Adresse oder Rechtsform), müssen unverzüglich der Handwerkskammer gemeldet werden.