Abgeschlossenheitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass Wohnungs-(teil-)eigentum im Sinne des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen/Räumen abgeschlossen ist.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit den Aufteilungsplänen Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohnungseigentum durch das Grundbuchamt im Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).
Nach dem WoEigG wird für jeden Miteigentumsanteil ein besonderes Grundbuchblatt angelegt. Der Eintragungsbewilligung ist eine Bescheinigung der unteren Bauaufsichtsbehörde beizufügen, nachdem Sondereigentum dann eingeräumt wird, wenn die Wohnungen abgeschlossen sind.
Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG),
- Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO).
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Zuständigkeiten nach Bezirken im Kreis Ostholstein
Fachdienst Bauordnung - Zuständigkeiten
Fachgebiet Süd
Herr Liesche (Fachgebietsleiter Süd)- Bauvoranfragen Süd, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Zuständigkeit für Bauantrags-/Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden:
Herr Krümmel - Gemeinde Timmendorfer Strand, Gemeinde Bosau
Frau Wehrmeister - Gemeinde Scharbeutz
Frau Lueb - Gemeinde Stockelsdorf
Frau Wessa-Schultz - Gemeinde Ratekau, Amt Ostholstein-Mitte (ohne Gemeinde Schashagen)
Herr Koethe - Gemeinde Ahrensbök, Gemeinde Malente, Gemeinde Schashagen
Fachgebiet Nord
Herr Jürgens (Fachgebietsleiter Nord)- Bauvoranfragen Nord, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Frau Frerck- Baukontrollen Nord und Süd
Zuständigkeit für Bauantrags-/Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Orten:
Herr Vagt - Stadt Fehmarn
Frau Neumann - Stadt Eutin
Frau Kahle - Stadt Heiligenhafen, Gemeinde Großenbrode, Gemeinde Süsel
Herr Kowalewski - Stadt Oldenburg, Amt Oldenburg-Land, Gemeinde Dahme, Gemeinde Kellenhusen, Gemeinde Grube
Frau Walmroth - Gemeinde Grömitz, Amt Lensahn
Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht!
Brandschutzdienststelle
Frau Wieckhorst - Brandschutz Süd (einschließlich Stadt Bad Schwartau), Brandverhütungsschauen
Herr Schulz - Brandschutz Nord (einschließlich Stadt Neustadt), Brandverhütungsschauen
Frau Gradert- Beteiligung b. BImsch-Verfahren, Brandverhütungsschauen
Fachgebiet Verwaltung
Herr Hermenau (Fachgebietsleiter Verwaltung) - Anträge auf Tätigwerden, Widersprüche und Klagen Süd
Frau Luttenbacher - Widersprüche und Klagen Nord und Eutin
Herr Möding - Ordnungsangelegenheiten Nord, Baulasten Nord, Schießerlaubnisse Nord
Frau Frederick - Ordnungsangelegenheiten Süd, Baulsten Süd, Schießerlaubnisse Süd
Frau Grünitz - Erfassung Widersprüche, Beschwerden und allgemeine Anfragen
Herr Markmann - Gebührenangelegenheiten, Haushaltsführung
Frau Spack - Registratur (Eutin, Ahrensbök, Bosau, Ratekau, Scharbeutz, Timmendorfer Strand, Stockelsdorf, Süsel)
Frau Runge - Registratur (Fehmarn, Heiligenhafen, Amt Oldenburg-Land, Stadt Oldenburg)
Frau Strauß- Registratur (Malente, Grömitz, Amt Ostholstein-Mitte, Amt Lensahn, Grube, Dahme, Kellenhusen, Großenbrode)
Team Träger öffentlicher Belange
Herr Sommer - TÖB-Stelle, Bauleitplanung
Frau Steputat - Untere Denkmalschutzbehörde
Frau Schütt - TÖB-Stelle, Bauleitplanung
Öffnungszeiten der Bauordnung
Öffnungszeiten der Bauordnung
Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.