Wer als Soldat eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach dem Ausscheiden aus dem Dienst auf Antrag Beschädigtenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes. Verstirbt ein Soldat/ehemaliger Soldat an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung, so erhalten seine Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern) Versorgung.
Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die
- durch eine Wehrdienstverrichtung,
- durch einen während der Ausübung des Wehrdienstes erlittenen Unfall oder
- durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse
herbeigeführt worden ist.
Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt.