Inhalt
- An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (UK-Nord) oder
- an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG), Referat Arbeitsschutz, wenn es um die Fachaufsicht über die UK-Nord geht.