Inhalt
Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Zulassung.
Ausnahmen bestehen für Hausschlachtungen.
Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Zulassung.
Ausnahmen bestehen für Hausschlachtungen.