Inhalt
Die Abkürzung beziehungsweise Verlängerung wird nach erfolgter Genehmigung von der Handwerkskammer in die Lehrlingsrolle eingetragen. Eine nochmalige Meldung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht nötig.
Die Abkürzung beziehungsweise Verlängerung wird nach erfolgter Genehmigung von der Handwerkskammer in die Lehrlingsrolle eingetragen. Eine nochmalige Meldung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht nötig.