Inhalt
- An das Bundesamt für Naturschutz (BfN), wenn Sie die oben genannten Tier- und Pflanzenarten in die EG einführen möchten,
- an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), wenn Sie mit oben genannten Tier- und Pflanzenarten im europäischen Binnenmarkt handeln möchten.