Inhalt
Für die Errichtung einer Börse benötigen Sie eine Erlaubnis der Börsenaufsichtsbehörde. Voraussetzung ist,
- Sie erbringen den Nachweis der zum Börsenbetrieb erforderlichen finanziellen Mittel nach § 5 Abs. 5 Börsengesetz.
- Sie geben daneben Anlass zur Erwartung, die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb der Börse zu erfüllen.
- dass die verantwortlichen beziehungsweise wesentlich beteiligten Personen zuverlässig beziehungsweise fachlich geeignet sind.