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Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt nach § 126a BGB bei elektronischen Dokumenten die handschriftliche Unterschrift und bietet die technische Möglichkeit, Herkunft und Echtheit des Dokuments zu prüfen. Dafür benötigen Sie:
- einen Computer,
- eine Signaturkarte (sichere Signaturerstellungseinheit) mit gültigem qualifizierten Zertifikat,
- ein zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen geeignetes Kartenlesegerät für Signaturkarten,
- eine Kommunikationsanbindung sowie
- eine Signaturanwendungskomponente.
Bitte klären Sie vorab, ob Sie für Ihr Anliegen eine qualifizierte digitale Signatur benötigen.