Inhalt
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Abfallentsorgungsbehörde), in dem/der der Abfall angefallen ist.
- An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), im Falle gewerblicher Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt wurden.