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Der am 01. Juli 2011 eingeführte Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet fur Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren (früher: Zivildienst). Voraussetzung ist, dass die Pflichtschulzeit absolviert ist.
- Dauer des BFD: 12 Monate, mindestens jedoch sechs, maximal vierundzwanzig Monate,
- Taschengeld: maximal 330,00 Euro monatlich,
- Anspruch auf Kindergeld bleibt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen,
- Beiträge fur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die jeweilige Einsatzstelle.
Einsatzbereiche des BFD:
- Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe),
- Umwelt- und Naturschutz,
- Sport,
- Integration,
- Kultur- und Denkmalpflege,
- Bildung,
- Zivil- und Katastrophenschutz.