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Zum Zwecke der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen: ärztliche Verordnung.
Diese ärztliche Verordnung kann bei der Notfallrettung auch durch die Notärzte ausgestellt oder durch eine Beförderungsbestätigung des Krankenhauses ersetzt werden.
Montag bis Donnerstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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