Inhalt
- Für die Erteilung des Fischereischeines wird eine einmalige Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
- Für die Ausstellung oder einmalige Verlängerung des Urlauberfischereischeins wird eine Gebühr von je 10,00 Euro erhoben.
- Zusätzlich wird eine Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 Euro jährlich erhoben (auch von Inhabern eines Urlauberfischerscheins oder beim Angeln ohne Fischereischein auf Angelkuttern bzw. an Angelteichen).