- Alten Kinderreisepass, sofern noch vorhanden, alten Kinderausweis,
- Geburts- oder Abstammungsurkunde mit aktueller Namensführung
- Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten; bei Getrenntlebenden ist die Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person nicht erforderlich,
- aktuelles Lichtbild als Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.
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