Inhalt
- Eigener Reisepass beziehungsweise Reiseausweis,
- bei Angehörigen eines Mitgliedstaates der EU reicht die Identitätskarte aus,
- gegebenenfalls zusätzlich das bisher durch die Ausländerbehörde erteilte aufenthaltsrechtliche Dokument (Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgestattung/Duldung).