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Für das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung fallen Verwaltungsgebühren an. Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung.
Für das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung fallen Verwaltungsgebühren an. Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung.