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Derzeit fallen Gebühren zwischen 500,00 und 1.000,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Derzeit fallen Gebühren zwischen 500,00 und 1.000,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.