Inhalt
Dem Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein sind insbesondere beizufügen:
- Eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Satzung,
- der Nachweis über den Erwerb der Rechtsfähigkeit (beglaubigte Abschrift der Eintragungsbekanntmachung),
- eine Liste mit den Namen, Berufen und Anschriften der Mitglieder des Vorstands,
- der Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung (beglaubigte Zweitschrift der Versicherungspolice),
- ein Verzeichnis der bereits bestehenden und/oder vorgesehenen Beratungsstellen sowie der Nachweis darüber, dass die als Leiter dieser Beratungsstellen vorgesehenen Personen die bezeichneten Vorbildungsvoraussetzungen erfüllen,
- ein Verzeichnis der Personen (Namen und Anschriften), deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bedient und/oder zu bedienen beabsichtigt,
- eine Abschrift der nicht in der Satzung enthaltenen Regelungen über die Erhebung von Beiträgen (Beitragsordnung).