Inhalt
Es wird eine Gebühr zwischen 26,00 und 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Es wird eine Gebühr zwischen 26,00 und 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.