Inhalt
Es fallen Kosten gemäß Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung (AÜKostV) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Es fallen Kosten gemäß Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung (AÜKostV) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.