Inhalt
Die Voraussetzungen für eine Zulassung sind in der Gegenproben-Verordnung und in der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung beschrieben.
- Antrag,
- Unterlagen zur beruflichen Qualifikation (zum Beispiel staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker oder Veterinär, anderer Hochschulabschluss), nämlich: Belege der einschlägigen Fachkenntnis und Lebenslauf,
- persönliche Verpflichtungserklärung,
- Führungszeugnis nach § 30 BZRG.
Alle Unterlagen dürfen nicht älter als einen Monat sein.
Laboratorium:
- Anerkennung im Sinne der Richtlinie (93/99/EWG) für die Prüfgebiete – Akkreditierung,
- Erklärung über Beschäftigungsverhältnis.