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Es fällt eine Gebühr zwischen 20,00 Euro und 250,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Es fällt eine Gebühr zwischen 20,00 Euro und 250,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.