Inhalt
Es fällt eine Gebühr zwischen 50,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zustänsige Stelle.
Es fällt eine Gebühr zwischen 50,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zustänsige Stelle.