Inhalt
Folgende Gebühren fallen nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an:
- Beurkundung im Geburtenregister: 80,00 Euro,
- Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 15,00 Euro.