Inhalt
Folgende Gebühren fallen nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an:
- 80,00 Euro für die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft,
- zuzüglich 30,00 Euro, sofern eine eidesstattliche Versicherung erforderlich ist,
- gegebenenfalls 30,00 Euro für eine namensrechtliche Erklärung.