Inhalt
Sie müssen die Aufzeichnungen für den Aalbesatz für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der Fischereibehörde vorgegebenen Muster vornehmen.
Sie müssen die Aufzeichnungen für den Aalbesatz für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der Fischereibehörde vorgegebenen Muster vornehmen.