Auf der Grundlage Ihrer Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Ihrer Berufserlaubnis sind Sie berechtigt, uneingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig zu werden. Das heißt, wenn Sie die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsqualifikation in den in Frage kommenden Bereichen noch nicht haben, schließt dies Ihre Tätigkeit in diesem Kompetenzfeld zwar nicht aus, aber Sie dürfen die entsprechende Weiterbildungsbezeichnung jedoch nicht führen.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung.
- Portal Anerkennung in Deutschland
- anabin Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Portal Recognition in Germany
- anabin database for the evaluation of foreign educational qualifications on the pages of the Central Office for Foreign Education