Inhalt
Eine Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie:
- ein Studium der Lebensmittelchemie an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland von mindestens acht Studienhalbjahren erfolgreich abgeschlossen haben,
- nach Abschluss des Studiums eine berufspraktische Ausbildung von mindestens einem Jahr absolvierten
- die Staatsprüfung für Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen oder Lebensmittelchemiker erfolgreich abgelegt hat,
- sich keines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder des Staatlich geprüften Lebensmittelchemikers ergibt
- keine körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung haben oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist.