eID-Karte-Behörde
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ist die Person nicht meldepfllichtig, ist die eID-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.
Außerhalb Deutschlands:
Ab dem 1. November 2021 an die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Bis zum 31. Oktober 2021 ist während eines Deutschlandaufenthalts die eID-Karte-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.