Inhalt
Erbangelegenheiten werden vom Nachlassgericht behandelt. In Schleswig-Holstein werden die Nachlassgerichte von den Land- und Amtsgerichten geführt.
Erbangelegenheiten werden vom Nachlassgericht behandelt. In Schleswig-Holstein werden die Nachlassgerichte von den Land- und Amtsgerichten geführt.