Inhalt
Gesprächs- und Öffnungszeiten: Mo - Fr. 7.00 - 19.00 Uhr
Gegenüber der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft in Essen müssen alle Minjobs (bis 400 € im Monat) gemeldet werden.
Im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens erstellt die Minijobzentrale die notwendigen Bescheinigungen, die der Arbeitgeber benötigt.
Auch sozialversicherungsfreie, kurzfristige Arbeitsverhältnisse müssen gemeldet werden.